Urteil zu Erstinformationspflichten

Welche Dokumentationspflichten gelten für Makler im Online-Vertrieb?

Die Erstinformationspflichten für Versicherungsmakler bestehen auch beim Vertrieb per Internet. Das stellte zuletzt das Landgericht München klar und verurteilte die Betreiber des Vergleichsportals Check24 wegen unzureichender Kennzeichnung. Die grundsätzlichen Pflichten von Maklern im Netz, erklären hier nun drei Experten und geben konkrete Rechtstipps.
© dpa/picture alliance
Autos fahren an der Zentrale des Vergleichsportals Check24 in München vorbei.

Hier geht es zum Artikel.

Mehr zum Thema

Finanzberatung am Arbeitsplatz – am liebsten persönlich

Der Informationsbedarf von Arbeitnehmern zu finanziellen Themen sei groß – das gelte insbesondere zu Nebenleistungen…

Ascore ernennt drei Produkte zum „Tarif des Jahres 2025“

Das Analysehaus Ascore hat entschieden und drei Versicherungen zum „Tarif des Jahres 2025“ ernannt. Das…

Franke und Bornberg meldet Einbruch beim Rentenfaktor

Die Lebensversicherer in Deutschland haben kollektiv ihre Rentenfaktoren gesenkt. Im Durchschnitt ging es 2022 im…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert