Urteil zur Unfallversicherung

Beim Homeoffice gibt es keinen versicherten Arbeitsweg

Wann genau die gesetzliche Unfallversicherung greift, ist immer wieder Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen. Jüngst musste das Sozialgericht Hannover darüber entscheiden, ob ein Arbeitsunfall vorliegt, wenn einer Mutter auf dem weg vom Kindergarten zum Homeoffice etwas zustößt.
© dpa/picture alliance
Kinder spielen im Kindergarten.

Was war geschehen?

Eine Mutter hatte ihr Kind in den Kindergarten gebracht und war auf dem Weg zurück in ihre Wohnung, als sie in einen Unfall verwickelt wurde. Die Besonderheit: Die Frau arbeitet von ihrer Wohnung aus für ihren Arbeitgeber, sie war also auf dem Weg zur Arbeit.

Trotzdem erkannte die Berufsgenossenschaft den Unfall nicht als Arbeitsunfall an. Gegen den ablehnenden Bescheid legte die Frau keinen Widerspruch ein – ihre Krankenkasse hatte die Heilbehandlungskosten schließlich übernommen.

Die Krankenkasse aber war dabei davon ausgegangen, dass ein Arbeits- oder Wegeunfall vorlag. Also  verlangte sie ihre Kosten von knapp 20.000 Euro von der Berufsgenossenschaft zurück. Der Fall landete vor Gericht.

Das Urteil

Das Sozialgericht Hannover wies die Klage ab (Aktenzeichen: S 22 U 1/15). Die Begründung: Beim Homeoffice gebe es keinen Arbeitsweg und dementsprechend auch keine Umwege, die in den gesetzlichen Schutz miteinbezogen werden könnten. Die Frau hatte den Weg von und zu ihrer Wohnung allein zur Unterbringung ihres Kindes unternommen. Ohne die Kinder hätte sie unmittelbar zu Hause bleiben und mit ihrer Arbeit beginnen können. Zuständig bleibt dann wie bei anderen Unfällen auch die gesetzliche Krankenversicherung.

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