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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat das am Montag veröffentlichte Merkblatt der Finanzaufsicht Bafin zu kapitalbildenden Lebensversicherungen (wir berichteten) als eine „wichtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt“ begrüßt.
Das im Vorfeld stark diskutierte „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ soll sicherstellen, dass die Produkte einen angemessenen Kundennutzen bieten und Interessenskonflikte beim Vertrieb dieser Produkte ausgeräumt werden. Der BVK unterstützt diese behördlichen Anforderungen und sieht auch bei deren Umsetzung keine Probleme: Mit dem Merkblatt erhalte Deutschland „vor dem Hintergrund der Diskussion um EU-weite Provisionsverbote im Zuge der EU-Kleinanlegerstrategie ein gutes Instrument, um Kunden eine angemessene Rendite zu bieten und sie vor Fehlanreizen im Vertrieb zu schützen“, wie BVK-Präsident Michael Heinz am Dienstag kommentierte.
Das Schlagwort „Fehlanreize im Vertrieb“ ist seit Jahren der Zankapfel zwischen Gegnern und Befürwortern von Provisionen. So steht der Vorwurf im Raum, dass Vermittler solche Produkte bevorzugen könnten, die ihnen besonders hohe Provisionen bringen. Diesen Grundkonflikt vermag auch die Bafin in ihrem Merkblatt nicht aufzulösen. Immerhin verlangt die Behörde aber, dass Lebensversicherer solchen Konflikten nachgehen sollten.
Allerdings fehlt im Merkblatt die ursprüngliche Ankündigung der Bafin, die teuersten 25 Prozent des Marktes näher zu prüfen, wenn es um Effektivkosten und Abschlussprovisionen geht. Dieses Vorhaben soll nun in einer separaten Veröffentlichung thematisiert werden.
„Nach dem Bafin-Merkblatt gehen wir davon aus, dass Deutschland seine Hausaufgaben gemacht hat“, konstatiert ein zufriedener BVK-Präsident Heinz zufrieden. Das „Damoklesschwert“ eines Provisionsverbotes sei damit „noch weiter in die Ferne gerückt, nachdem die EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness eine mögliche Einführung in den kommenden drei Jahren prüfen wollte“, so Heinz.
Zum Hintergrund: Seit Anfang der Woche kursiert die aktuelle Fassung eines Entwurfs zur vieldiskutierten EU-Kleinanlegerstrategie. Ein vollständiges Provisionsverbot für die Vermittlung von Geldanlage- und Altersvorsorgeprodukten ist darin zwar nicht mehr enthalten (wir berichteten). Jedoch hat sich die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness im Entwurf (liegt Pfefferminzia vor) eine Art Hintertürchen für ein vollständiges Provisionsverbot offengehalten: Drei Jahre nach Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur EU-Kleinanlegerstrategie soll der Nutzen der Maßnahmen kritisch überprüft werden.
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