Kernidee ist, dass Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften per Tarifvertrag dazu gezwungen werden, für die jeweilige Branche einen Versorgungsträger gründen. Diese Einrichtung soll entweder als Pensionskasse oder Pensionsfonds ausgestaltet sein und den Beschäftigten eine Beitragszusage mit Mindestleistung bieten.
Die Pläne sind ehrgeizig: Noch in diesem Jahr, will das Arbeitsministerium ein Reformgesetz verabschieden. Wie das Portal Haufe.de berichtet, zeigt sich das Ministerium dabei durchaus zu Kompromissen bereit. „Als mögliche Maßnahmen wurden dabei insbesondere die Abschaffung der sozialversicherungsrechtlichen Doppelverbeitragung, die Erhöhung des steuerlichen Förderungsrahmens gemäß Paragraf 3 Nummer 63 EStG und die stärkere Konzentration auf Fördermaßnahmen für Geringverdiener in Aussicht gestellt“, heißt es dort.
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.