„Wird es etwa bei älteren Kunden teuer, werden diese Personen ausgeschlossen“, so Kerstin Becker-Eiselen, Juristin der Verbraucherzentrale Hamburg, gegenüber der Zeitung WAZ. Inzwischen sei es gängige Praxis, dass es ein Höchstalter bei Versicherungsverträgen gäbe. Werde es erreicht, werde der Vertrag gekündigt.
Der Branchenverband GDV bestätigte, dass Versicherer ihren Kunden ab einem bestimmten Alter „modifizierte Konditionen“ anbieten. So könne Kunden auch im höheren Alter noch „angemessener Unfallversicherungsschutz für erschwingliche Beiträge“ ermöglicht werden. Die angebotenen Senioren-Versicherungen seien aber viel teurer und kompliziert, meint Becker-Eiselen. Bei einem Altersunterschied von 20 Jahren können die Beiträge schon mal um 50 Prozent steigen, berichtet die Zeitung.
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