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Ein mögliches Provisionsverbot in der Versicherungsvermittlung galt nach der Bundestagswahl 2021 als ausgeschlossen – zumindest durch die Berliner Brille betrachtet. Denn im Koalitionsvertrag der Ampel wurde das Thema bekanntlich explizit ausgespart.
„Da können wir uns immer noch sehr bei der FDP bedanken“, wie Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW, im Pfefferminzia-Podcast „Die Woche“ betonte (hier gibt es das gesamte Interview zum Anhören). Aus Berlin droht der Branche hier also erstmal keine Gefahr – dafür aber aus Brüssel. Denn dort gibt es aktuell wieder Bestrebungen, die Provisionsberatung EU-weit zu verbieten (wir berichteten).
Gegenüber Pfefferminzia machte Wirth dann auch seinen Unmut über „solche Störfeuer aus Brüssel“ deutlich. So hatte man bei dem Vermittlerverband eigentlich darauf gehofft, dass nach der Bundestagswahl „an dieser Front ein bisschen Ruhe einkehren“ würde, so Wirth, um sich auf das Umsetzen der bereits bestehenden regulatorischen Vorgaben zu konzentrieren – hierzu verwies der AfW-Vorstand beispielhaft auf das Thema Nachhaltigkeit und die damit verbundene Präferenzabfrage im Beratungsgespräch.
Doch derartige Themen seien leider auf dem 19. AfW-Hauptstadtgipfel, der kürzlich in Berlin stattfand, von der neu entfachten Provisionsdebatte überlagert gewesen. Und wenn dieses Thema bereits in der Kommission diskutiert werde, so Wirth, „herrscht natürlich gleich Alarmstufe rot“. Zugleich machte der Jurist deutlich, dass man derzeit noch nicht konkret wisse, „wo es hinläuft“. Der „worst case“ sei demnach eine Verordnung durch die EU-Kommission. Denn diese müsste unmittelbar umgesetzt werden, wäre also ohne Zutun des deutschen Gesetzgebers wirksam.
Darüber hinaus betonte Wirth, dass es in der aktuellen Debatte zunächst „nur“ um ein Provisionsverbot für die Anlageberatung im Rahmen der Finanzmarktrichtlinie Mifid II gehe, wie es auch in manchen EU-Ländern bereits umgesetzt wurde. „Da reden wir noch nicht über den Versicherungsbereich“, stellte Wirth klar. Aber es könne dann „ein sehr schnelles Überschwappen“ zu den fondsgebundenen Versicherungsanlageprodukten geben – und dann sei der Schritt nicht mehr weit zu den sonstigen Versicherungsprodukten, gab der Jurist zu bedenken.
Diese Gefahr sollte man in der Versicherungsbranche „nicht auf die leichte Schulter nehmen“, so die Warnung des Podcast-Gastes. Aber das tue man mein Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft auch nicht, wie er hinzufügte. Hier sei es „gut und wichtig, wenn wir uns deutlich mehr miteinander abstimmen und aktiver werden insgesamt“, so der Appell des AfW-Vorstandes an die Branche. „Es würde zu Verwerfungen führen, wenn ein Provisionsverbot kommt“, betonte Wirth zum Ende des Gesprächs – zumal, wenn dieses kurzfristig käme, ohne größere Übergangszeiten. „Dann haben wir ein echtes Thema.“
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