Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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Der oberste Versicherungsaufseher bei der Finanzaufsicht Bafin, Frank Grund, hat sich in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung (SZ)“ (Montagsausgabe mit Bezahlschranke) ablehnend über ein mögliches Provisionsverbot auf EU-Ebene geäußert. Er halte ein Verbot für keine Lösung, so Grund.
Ob es auf EU-Ebene zu einem Verbot von Provisionen kommen werde, wisse er nicht, so der Bafin-Mann weiter. „Es gibt Länder, die dagegen sind, dazu gehört auch Deutschland. Aber der europäische Druck ist schon ziemlich groß. Ich kenne einige Länder, die das gut finden“, gab Grund zu bedenken. Honorarberatung sei jedoch nicht zwangsläufig besser, befand der einstmalige Chef der Basler Versicherungen in Deutschland. „Wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder nach zwei Jahren gekündigt wird, ist das volle Honorar trotzdem fällig.“
Statt auf ein Provisionsverbot setzt Grunds Behörde darauf, dass Kunden „nicht mit übermäßigen Provisionen belastet werden“. Dafür soll ein sogenannter Provisionsrichtwert sorgen. Man wolle dadurch „Exzesse verhindern in einem System, das auf Beratung beruht“, so Grund gegenüber der SZ. „Wir wollen uns Anbieter genauer ansehen, die bei den sogenannten Effektivkosten beziehungsweise bei den Aufwendungen für Versicherungsvermittler im oberen Viertel liegen“, erklärte der Bafin-Aufseher den Mechanismus des Provisionsrichtwerts.
Bis Mitte Januar konnte sich die Branche zu einem Merkblatt äußern, in dem die Bafin ihr geplantes Vorgehen gegen Exzesse definiert hatte (wir berichteten). „Aktuell werten wir die Stellungnahmen aus. Anschließend veröffentlichen wir“, so Grund.
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