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Der Vermittlerverband AfW hatte seinen Widerstand gegen den am 23. Dezember 2019 vorgelegten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum neuen Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz bereits kund getan – nun hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) nachgezogen.
In einer Mitteilung kritisiert der BVK „vehement“, dass die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler von den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Gewerbeämtern auf die Finanzaufsicht Bafin übertragen werden soll.
„Beispiellos und völlig unverständlich“
„Uns ist unbegreiflich, warum eine langjährig erprobte und praktizierte Aufsicht aufgegeben werden soll“, wird BVK-Präsident Michael Heinz in der Mitteilung zitiert. Demnach würden die Finanzanlagenvermittler, die häufig auch als Versicherungsvermittler tätig seien, bereits „über die bewährten Strukturen zuverlässig beaufsichtigt“, so Heinz. „Unsere mittelständisch geprägte Branche würde also nach den Plänen des BMF zukünftig die Vorgaben von gleich zwei Aufsichten erfüllen und dafür Millionen Euro zusätzliche Bürokratiekosten tragen müssen. Das ist beispiellos und für uns völlig unverständlich“, sagte Heinz weiter.
Der BVK lehne daher die Übertragung der Aufsicht auf die Bafin „strikt ab“, zumal dieser Schritt die rund 38.000 registrierten Finanzanlagenvermittler einen vierstelligen Betrag kosten würde. Stattdessen spricht sich der Verband für eine einheitliche Zuständigkeit ausschließlich über die örtlichen IHKn aus.
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