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Versicherungsaufseher Frank Grund hat im Rahmen der jährlichen Konferenz der Bafin in Bonn bekräftigt, dass sich die Bundesregierung im ersten Quartal 2019 mit einer möglichen Deckelung der Provisionen in der Lebensversicherung befassen werde. Zugleich ließ Grund durchblicken, dass seine Behörde auch im Falle eines politischen Scheiterns der Obergrenze eigenmächtig handeln würde.
„Wenn der Deckel nicht kommt, werden wir im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes darauf hinwirken, Fehlanreize zu vermeiden“, wird Grund in der Süddeutschen Zeitung (SZ) zitiert.
Solch ein Fehlanreiz wäre laut dem Bafin-Manager etwa dann gegeben, wenn Versicherer ihren Vertrieben finanzielle Anreize böten, ein bestimmtes Produkt zu empfehlen, obwohl ein anderes für den Kunden besser geeignet sei.
Um das Vorgehen juristisch abzusichern, verweist die Bafin auf Paragraf 48a des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Dort heißt es wörtlich:
„Die Vertriebsvergütung von Versicherungsunternehmen und deren Angestellten darf nicht mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidieren. Versicherungsunternehmen dürfen keine Vorkehrungen durch die Vertriebsvergütung, Verkaufsziele oder in anderer Weise treffen, durch die Anreize für sie selbst oder Versicherungsvermittler geschaffen werden könnten, einem Kunden ein bestimmtes Versicherungsprodukt zu empfehlen, obwohl sie ein anderes, den Bedürfnissen des Kunden besser entsprechendes Versicherungsprodukt anbieten könnten.“
Die Bafin hatte bereits ein eigenes Deckel-Modell vorgestellt, das eine Provision von 2,5 Prozent vorsieht, das um weitere 1,5 Prozent ergänz werden kann, wenn bestimmte Qualitätskriterien erfüllt sind. „Diesen Deckel will die Bafin dann anwenden“, schreibt die SZ unter Berufung auf Grund.
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