Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kann sich für Entlastung der sechs Millionen Bezieher von Betriebsrenten in Deutschland nicht recht erwärmen (wir berichteten). Während die Kanzlerin bei der Abschaffung der sogenannten Doppelverbeitragung bremst, macht der Bundesrat der Großen Koalition nun gehörig Druck.
„Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, wie die sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) prospektiv beendet oder reduziert werden kann“, heißt es in dem Beschluss, welchen die Länderkammer in ihrer Sitzung am 12. April absegnete (Drucksache 645/18).
Dabei fordert der Bundesrat insbesondere, dass diese Option näher geprüft wird: Die Halbierung der Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase und der Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag.
Darüber hinaus solle die Bundesregierung, die im Juni 2018 eingesetzte Rentenkommission damit beauftragen, Vorschläge zu machen, wie die betriebliche Altersversorgung attraktiver gemacht werden kann.
Eigentlich sollte bereits das 2018 eingeführte Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), den Anspruch auf eine „stärkere bAV“, ganz im Sinne der Namenserfinder, einlösen. Doch vielen Kritikern leuchtet es beispielsweise nicht ein, warum allein die staatlich geförderten Riester-Betriebsrenten von den BRSG-Machern in der Auszahlungsphase beitragsfrei gestellt wurden.
„Damit wurde für diesen Fall die Doppelverbeitragung beendet, womit die noch weiterhin Benachteiligten sich jedoch umso stärker allein gelassen sehen“, merkte die Länderkammer hierzu kritisch an.
Ergänzend müsse auch geprüft werden, so eine weitere Forderung der Landespolitiker, „wie im Falle der Umsetzung die Mindereinnahmen der GKV kompensiert werden können“.
Knackpunkt Finanzierung: Bayern schlägt vor, Steuermittel für Gesundheitsfonds zu erhöhen
Um dieser Forderung nachzukommen, ist haushaltspolitische Kreativität gefragt, denn die Krankenkassen müssten erhebliche Einbußen hinnehmen. Von rund rund 3 Milliarden Euro gehen Schätzungen aus.
Der Freistaat Bayern, auf den der Vorstoß des Bundesrates zurück ging, schlägt nun vor, im Gegenzug den steuerfinanzierten Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds zu erhöhen.
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