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Die von der Bafin im Mai 2022 ins Spiel gebrachten Provisionsrichtwerte für Lebensversicherungen kommen allem Anschein nach doch nicht. Das berichtet das Portal „Kapital-markt intern“ (KMI) und beruft sich dabei auf entsprechende Aussagen von Dieter Feldmann, Referatsleiter bei der Finanzaufsichtsbehörde. Er habe auf einer Veranstaltung der Deutschen Versicherungsakademie DVA versichert, dass die Aufsicht keinen „Angriff auf den provisionsbasierten Vertrieb“ vorhabe.
Es gehe eher darum „Ausreißer“ abzufangen. Provisionsrichtwert oder Provisionsdeckel soll es nicht geben. Dafür sollen Neugeschäft und Storno, Abschluss- und Verwaltungskosten, Aufwendungen für Versicherungsvermittler und Effektivkosten eine Rolle spielen.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt diese Signale der Bafin. „Offensichtlich konnten wir überzeugend darstellen, dass BVK-Mitglieder jedenfalls eine regelkonforme Vergütung erhalten und eine Maßregelung nicht notwendig ist“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Dies ist ein großer Erfolg für die Interessenvertretung des BVK.“
Auch andere Vermittlerverbände sehen das Vorhaben positiv. AfW-Vorstand Norman Wirth meint im KMI-Bericht, es sei die richtige Entscheidung, dieses Vorhaben ad acta zu legen. Auch Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Verbands Votum, begrüßt das bevorstehende Ende der Provisionsrichtwerte-Diskussion. Er schaut aber kritisch auf die anderen Stellschrauben, die die Bafin in den Fokus nehmen will. „Stornierung auf Grund finanzieller Belastung der Bürger durch Inflation, Zins und steigende Energiekosten sind kein geeigneter Gradmesser für die Bewertung der Vermittlungsqualität in den zurückliegenden Jahren“, zitiert ihn KMI.
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