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Das Pan European Pension Product (PEPP) wurde im April vom EU-Parlament verabschiedet – und jetzt hat das neue europäische Altersvorsorgeprodukt auch die letzte Etappe hinter sich gebracht: Am 25. Juli ist die entsprechende EU-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.
PEPP soll eine „einfache, transparente und kostengünstige Alternative“ zu den bestehenden Produktangeboten zur privaten Altersvorsorge ermöglichen, teilte der Bund der Versicherten (BdV) zum Start des „überfälligen“ Produktes mit.
Rundum zufrieden ist BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein mit PEPP aber noch nicht: „Es gilt zu diskutieren, wie die Kapitalgarantie ausgestaltet sein soll. Auch würde ich mir einen schärferen Kostendeckel als die jetzt vorgesehenen 1,0 Prozent des angesparten Kapitals vorstellen.“
Hintergrund: Die Anbieter von PEPP werden verpflichtet, den Kunden in der Ansparphase verschiedene Optionen anzubieten, die von ihrer jeweiligen Risikobereitschaft abhängen. Dazu gehört auch eine Option für ein sogenanntes Basis-PEPP, das eine Kapitalgarantie enthält und dessen Kosten bei einem Prozent der Sparsumme gedeckelt sind.
Als „verhalten positiv“ bewertet Kleinlein, dass bestimmte Informationspflichten der PEPP-Anbieter gegenüber den Kunden gelten sollen. „Wir können für PEPPs die Erfahrungen aus den Produktinformationen anderer Produkte übernehmen und so hoffentlich erstmals ein klar verständliches Informationspaket für die Verbraucherinnen und Verbraucher schnüren“, erhofft sich Kleinlein.
Weiter begrüßte der BdV „ausdrücklich“ den Aufruf der EU-Kommission an die Mitgliedsstaaten, PEPP „die bestmögliche steuerliche Förderung bei Auszahlung zukommen zu lassen, die in dem jeweiligen Staat für private Altersvorsorgeprodukte bereits gilt“.
Daraus leitet der BdV eine Forderung an die Bundesregierung ab:
„Der deutsche Gesetzgeber sollte die Einführung von PEPP dazu nutzen, die steuerliche Förderung von verschiedenen Auszahlungsmöglichkeiten für Produkte der privaten Altersvorsorge zu überprüfen.“
An die deutschen Lebensversicherer gerichtet, äußerte Kleinlein sein Unverständnis über „eine nicht zu rechtfertigende Privilegierung der Versicherungsbranche gegenüber anderen Anbietern von Finanzprodukten“. Konkret bezieht sich Kleinlein auf die lebenslange Verrentung, die eine besondere steuerliche Förderung in der Altersvorsorge erhalte.
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