Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
Um sorgenfrei in den Ruhestand zu blicken, braucht es professionelle Ruhestandsplanung. Damit Ihre Kundinnen und Kunden ihr bestes Leben leben können.
Lebensträume verwirklichen, finanzielle Sicherheit stärken: Mit unserer Ruhestandsplanung und hochwertigen Produkten unterstützen Sie Ihre Kundinnen und Kunden optimal – professionell, verlässlich, erfolgreich.
Theo Westarp zeigt im Video, wie man dank guter Beratung und kluger Ruhestandsplanung mehr finanziellen Spielraum für die schönen Dinge hat.
Finfluencer sind Influencer, die ihre Finanzstrategien und -empfehlungen über die sozialen Medien verbreiten. Und diese erfreuen sich einer nicht unbeträchtlichen Beliebtheit. Doch auch wenn ihre Ratschläge populär sind, haben diese Inhalte eine wichtige Grenze: Sie sind keine Anlageberatung.
Das stellt die Finanzaufsicht Bafin in einem neuen Merkblatt zur Anlageberatung klar. Anlageberatung beinhaltet danach die Abgabe persönlicher Empfehlungen, die auf einer individuellen Prüfung der Finanzen eines Anlegers basieren. Und das machen Finfluencer nicht, betont die Bafin.
Sogenannte Finfluencer werden den Tatbestand der Anlageberatung regelmäßig nicht erfüllen, da es sich mangels unmittelbaren Kontakts zu den Followern nicht um eine „Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden“ handeln wird, die Empfehlung aber insbesondere nicht auf eine „Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt“ oder als „für ihn geeignet dargestellt“ sein wird. Darüber hinaus wird eine Anlageberatung hier regelmäßig ausscheiden, da Finfluencer ihre Empfehlungen üblicherweise „ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit“ bekannt geben.
Die Anlageberatung erfordert auch eine entsprechende Erlaubnis der Bafin, wenn sie gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbracht wird, der objektiv einen Geschäftsbetrieb erfordert, heißt es von der Bafin weiter. Gewerbsmäßigkeit setzt voraus, dass der Betrieb auf gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Dabei zählt die Absicht, nicht dass tatsächlich Gewinne eingefahren werden.
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