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Das nachfolgende Interview ist eine geringfügig redigierte Verschriftlichung des gesamten Podcast-Interviews mit Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW. Zum Nachhören geht es hier zur aktuellen Ausgabe von „Die Woche – der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden“.
Norman Wirth: Ich würde das noch um ein Stichwort ergänzen: Bafin-Aufsicht. Und ja, da war eine große Erleichterung. Das war auch ganz spannend, weil da ist ja fast nichts nach außen gedrungen aus den Verhandlungen. Das ist ein ganz neuer Stil gewesen diesmal. Und insofern hat man dann auch gesehen, dass das ein oder andere Presseorgan, wie „Süddeutsche“, „Focus“ oder sogar „Handelsblatt“, in den letzten Tagen vor Veröffentlichung des Koalitionsvertrags nochmal richtig Panik geschürt hat in der Branche – eben mit dem Thema Provisionsverbot. Und man muss dazu auch sagen, das waren schon Themen, die es bis in die Hauptverhandlungsrunde geschafft haben. Die Grünen haben das insbesondere ziemlich forciert und man war sich da lange nicht einig. Umso größer die Erleichterung, dass es tatsächlich dazu gar nichts gab im Koalitionsvertrag – weder das Stichwort Provisionsverbot noch Provisionsdeckel noch Bafin-Aufsicht über unabhängige Finanzdienstleister oder sogar Versicherungsmakler. Nicht einmal etwas zum Thema Honorarberatung, was dann auch so eines der Stichwörter war, die wir als erstes im Koalitionsvertrag gesucht haben.
Da kommt ein bisschen was zusammen, das muss man klar sagen – auch wenn es im Koalitionsvertrag recht schwammig formuliert ist. Da gibt es zum Beispiel sinngemäß den Satz, dass das System der privaten Altersvorsorge „grundlegend reformiert“ werden soll, ohne dass wir da auch nur ansatzweise konkret sehen, wie das gemeint ist. Das wird nur angedeutet. Die betriebliche Altersversorgung soll gestärkt werden – da soll es die Möglichkeit geben, dass es Anlagemöglichkeiten gibt mit höheren Renditen als bisher, was dann so viel heißt wie, gewisse Garantien werden wohl „rausfliegen“.
Es soll – und das ist ein sehr relevanter Punkt – eine Versicherungspflicht für neue Selbstständige kommen. Und das ist schon sehr klar formuliert an der Stelle: Nur neue Selbständige – nicht, wer jetzt schon selbstständig ist, rutscht rein in die Pflicht. Da hat man also einen Bestandsschutz. Und das ist natürlich etwas, das auch für unsere Mitglieder relevant ist, weil da erschließt sich dann schon eine ganz neue Kundengruppe – zumindest in Bezug auf dieses Produkt, das da kommt. Denn die Versicherungspflicht betrifft an sich die Pflicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzutreten oder übernommen zu werden, aber es soll mit einer Wahlfreiheit ausgestattet werden, das heißt, die neuen Selbständigen haben die Möglichkeit des Opt-out – die können sagen „Nein“. Daran geknüpft ist wiederum die Bedingung, dass sie ein privates Vorsorgeprodukt haben – und das ist schon relativ klar definiert: Das private Vorsorgeprodukt soll insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Da wird es jetzt spannend. Die ersten Reaktionen waren: Na ja, da haben wir ja Riester. Da sage ich Nein, da ist die Garantie aber nicht drin in Riester. Es wird etwas Neues sein – entweder Riester modifiziert oder es wird ein „Lindner-Produkt“ (lacht).
Genau, das würde ja sogar passen bei den Selbstständigen (lacht) – was auch immer: Die Produktgeber sind sicherlich gefordert, wenn der Gesetzgeber das dann geschärft hat – das muss ja noch in ein Gesetz gegossen werden – hier entsprechend kreativ zu sein und ein solches Produkt auf den Markt zu bringen. Was dann wiederum dazu führt, dass hier eindeutig Beratungsbedarf besteht – und der kann dann wahrgenommen werden, unter anderem durch unsere Mitglieder oder die unabhängigen Versicherungsmaklerinnen und Makler und Finanzdienstleister.
Bei Riester gibt es den fast irritierenden Satz, dass die bestehenden Verträge eine Bestandsgarantie haben. Dass man das überhaupt reinschreiben muss, finde ich schon ein dolles Ding, ehrlich gesagt. Weil, was wäre die Alternative gewesen? Dass wir 16 Millionen Riester-Verträge irgendwie ummodelieren oder auflösen? Das kann es nicht sein. Das ist aber zu Riester im Prinzip das einzige. Ich setze große Hoffnung darauf, dass wir vielleicht doch noch in den nächsten Monaten und Jahren eine Riester-Reform hinbekommen. Meinetwegen sollen sie das Produkt anders nennen, aber wir haben da eigentlich ein gutes Produkt, wenn die entsprechenden Reformvorschläge, die auf dem Tisch liegen – und die in der letzten Legislaturperiode ja hinreichend diskutiert wurden – endlich auch umgesetzt werden. Aber das steht, wie gesagt, so nicht im Koalitionsvertrag.
Dinge, die nicht im Koalitionsvertrag stehen, wie Bafin-Aufsicht oder ähnliches, die können natürlich tatsächlich noch kommen. Die Grünen und auch die SPD hatten ja diese Themen in ihren Wahlprogrammen. Die Grünen wollten ein Provisionsverbot, nicht mal einen Provisionsdeckel, das wollte die SPD. Die Grünen wollten ein Provisionsverbot, also einen schrittweisen Übergang zur Honorarberatung. Das steht nicht im Koalitionsvertrag, genauso wie die Bafin-Aufsicht. Aber wir haben ein SPD-geführtes Kanzleramt – und der Kanzler hat die Richtlinienkompetenz – und damit kann er diese Themen natürlich jederzeit wieder auf die Agenda bringen. Das wird allerdings schwierig, weil da eine rote Linie seitens der FDP gesetzt worden ist – ansonsten hätten wir hierzu etwas im Koalitionsvertrag stehen. Das wurde mir so zugerufen aus FDP-Kreisen. Die haben da sehr stark die Fahne für unsere Branche hochgehalten, da kann man ihnen an der Stelle nicht genug danken.
Also Richtlinienkompetenz einerseits – und zum zweiten muss man wohl noch anmerken, dass zwar das Justizministerium bei der FDP gelandet ist, bisher war Justiz und Verbraucherschutz in einem Ministerium. Jetzt geht der Verbraucherschutz hin zum Grün-geführten Super-Ministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Und von da kann natürlich auch immer was kommen in Richtung Branche, in Richtung zum Beispiel Provisionsdeckel oder ähnliches. Da finden wir auch im Koalitionsvertrag, dass die Finanzierung des Verbraucherzentrale Bundesverbands entsprechend dem gestiegenen Bedarf angepasst werden soll. Ich habe den gestiegenen Bedarf bis jetzt nicht erkennen können – da sind viele Aufgaben im Moment schon doppelt belegt zwischen den Länder-Verbraucherzentralen und der Bundeszentrale. Aber es steht so drin. Da baut sich wahrscheinlich ein Gegenpol zum Lindner-geführten Finanzministerium auf.
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