Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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Die finanzielle Lage einiger Lebensversicherer, vor allem aber die teils besonders prekäre Situation von Pensionskassen, bereiten der Finanzaufsicht Bafin große Sorgen. Man habe eine einstellige Zahl von Pensionskassen „besonders im Blick“, erklärte Frank Grund, Bafin-Exekutivdirektor für die Versicherungsaufsicht, gegenüber dem „Tagesspiegel“.
Hierunter fielen auch jene drei Pensionskassen, bei denen es bereits Leistungskürzungen gegeben habe (wir berichteten). Weitere Schmälerungen der Leistungsversprechungen hält die Bafin in der Zukunft ausdrücklich für möglich.
Grund wörtlich: „Es gibt Pensionskassen, bei denen man Leistungskürzungen – so wie wir sie bei drei Pensionskassen in den vergangenen Jahren schon erlebt haben – nicht ausschließen kann.“ Das könne passieren, wenn die Trägerunternehmen, die hinter diesen Pensionskassen stünden, kein Kapital nachschießen, wie Grund erklärte.
Wie massiv Pensionskassen und auch Lebensversicherer mit der anhaltenden Niedrigzinsphase zu kämpfen haben, zeigt sich an der Zahl der Unternehmen, die aktuell von der Bafin intensiv überwacht werden – Grund sprach in diesem Zusammenhang zuvor auch schon von „Manndeckung“. „Es sind derzeit rund 20 Lebensversicherer und rund 40 Pensionskassen“, bezifferte Grund – was laut „Tagesspiegel“ rund ein Viertel der Lebensversicherer und knapp ein Drittel der Pensionskassen beträfe.
Zugleich betonte Grund, dass alle Lebensversicherungen nach jetzigem Stand ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen könnten. „Bei den Pensionskassen würde ich das nicht so sagen“, wie der Bafin-Manager hinzufügte.
Trotzdem dürfte Kunden von Pensionskassen das Schlimmste erspart bleiben. Denn grundsätzlich haftet immer der Arbeitgeber für das Leistungsversprechen einer Pensionskasse. Setzt eine finanziell angeschlagene Kasse also den Rotstift an einer Betriebsrente an, so müsse der Arbeitgeber die Zahlungen soweit aufstocken, dass am Ende wieder der einst arbeitsrechtlich zugesagte Betrag zusammenkomme. Das betonte Stefan Oecking, Partner bei der Unternehmensberatung Mercer, gegenüber dem „Handelsblatt“.
Zudem weist die Zeitung darauf hin, dass sich die Situation ab 2022 für Betriebsrentner verbessere, sollte ihre Pensionskasse pleite gehen. Dank einer Gesetzesreform springe dann die Sicherungseinrichtung Pensionssicherungsverein (PSV) ein, wenn auch der Arbeitgeber ausfalle. Das dem so ist, bestätige aktuell auch Bafin-Mann Grund im „Tagesspiegel“: Etwa 90 Prozent der Versicherten in Pensionskassen seien ab Januar nächsten Jahres abgesichert durch die Haftung des Arbeitgebers und der Sicherungseinrichtungen.
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