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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf durchgewinkt hat, der es erlaubt, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler ab 2021 von den Gewerbeämtern und der örtlichen IHK auf die Finanzaufsicht Bafin zu verlagern (wir berichteten). Den Interessenvertretern der Vermittler gefällt das überhaupt nicht.
Zunächst äußerte der Vermittlerverband AfW „schärfste Kritik“ an dem Vorhaben. Und nun hat sich auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mit einer „vehementen“ Kritik zu Wort gemeldet.
Doch sowohl AfW als auch BVK haben ihren Optimismus nicht gänzlich verloren. Hoffnung gibt den Verbänden vor allem, dass CDU/CSU parallel zum Kabinettsbeschluss versprachen, sich für eine „praxistaugliche Lösung“ einzusetzen.
In einem Unionspapier wird dieser Lösungsvorschlag so umrissen: „Wenn das Ziel eine einheitlichere Kontrolle sein soll, könnten wir uns vorstellen, in Abstimmung mit den Ländern die Zuständigkeit für Ausbildung, Sachkundenachweis, Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den IHKs zu vereinheitlichen. Die Befugnisse der Bafin könnten gestärkt werden, hierfür dann einheitliche Qualitätsstandards zu setzen und zu überwachen.“
Bei BVK-Präsident Michael Heinz stößt die Initiative von CDU/CSU auf Zustimmung. „Wir appellieren im weiteren Gesetzgebungsverfahren diesen Vorschlag aufzugreifen und damit den 40.000 registrierten Finanzanlagenvermittler einen voraussichtlich vierstelligen Betrag ohne Mehrwert zu ersparen“, wird Heinz in einer Mitteilung des Verbands zitiert.
Der BVK wolle weiterhin für den Erhalt der „langjährig erprobten und praktizierten Aufsicht“ kämpfen, da man überzeugt sei, dass der vom Kabinett gebilligte Gesetzentwurf „nur Bürokratiekosten für Finanzanlagenvermittler und keinen Mehrwert für Verbraucher bringen wird“, so Heinz.
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