Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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Paragraf 34d Absatz 9 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO) regelt, dass sich Versicherungsprofis jedes Jahr 15 Stunden lang weiterbilden müssen. Häufige Fragen dazu haben der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Finanzaufsichtsbehörde Bafin in einer FAQ-Liste zusammengetragen und beantwortet. Diese Liste haben die Beiden nun überarbeitet.
Das berichtet der Weiterbildungsanbieter Going Public, der sich die überarbeitete Liste angeschaut und die wesentlichen Änderungen zusammengefasst hat.
Am stärksten sei danach die Frage „Wer ist zur Weiterbildung verpflichtet?“ ergänzt worden. Die Institutionen hätten den Begriff der „Schadenregulierung“ präzisiert. Das sei vor dem Hintergrund wichtig, dass gemäß Paragraf 34d GewO das „Mitwirken bei Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen, insbesondere im Schadensfall“ als Versicherungsvertrieb angesehen werde und somit die Weiterbildungspflicht auslöse.
Schadenregulierung beschränkt sich gemäß den überarbeiteten FAQs von DIHK und Bafin „auf die Tätigkeiten, die Einfluss auf das Regulierungsergebnis (Regulierung oder Ablehnung der Regulierung eines Schadens) haben können und somit eine Würdigung umfassen, ob ein Versicherungsfall vorliegt oder nicht.“
Wer also nur die Anzeige eines Versicherungsfalls entgegennehme und sich auf die bloße Korrespondenz zur Klärung des Sachverhalts beschränke, betreibe demnach keine Schadenregulierung. Somit betreibe er auch keinen Versicherungsvertrieb, der eine Weiterbildungspflicht auslöste. Zusätzlich stellen Bafin und DIHK klar, dass das folgende Kriterium für die Weiterbildungspflicht wichtig sei: Können Beschäftigte mit ihrer Tätigkeit Einfluss auf den Vertragsinhalt nehmen oder nicht?
„Die erste Version der FAQ stammt erst von Ende Oktober 2020. Wenn es jetzt schon die erste Überarbeitung gibt, dann zeigt das, wie groß die Notwendigkeit nach einer einheitlichen Anwendung der Weiterbildungsverpflichtung ist“, interpretiert Going-Public-Vorstand Wolfgang Kuckertz die aktuelle Überarbeitung.
Einen ausführlichen Vergleich der beiden Fragenkataloge finden Interessierte hier.
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