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Wer eine Ausbildung startet und nach Tarif bezahlt wird, sieht sich dabei je nach Branche und Region sehr unterschiedlichen Vergütung ausgesetzt. So reicht die Spannbreite aktuell von 585 Euro pro Monat, die Auszubildende im thüringischen Friseurhandwerk im ersten Ausbildungsjahr erhalten, bis zu 1.580 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe, mit denen Auszubildende im vierten Ausbildungsjahr vergütet werden.
Das ist ein Ergebnis einer aktuellen Auswertung von 20 ausgewählten Tarifbranchen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2022 vorlegt.
„Die aktuellen tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen werden in der Regel im Rahmen der allgemeinen Tarifverhandlungen verhandelt“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten. „Damit hängen sie auch mit der Verhandlungsposition der jeweiligen Gewerkschaft zusammen, die von Branche zu Branche sehr unterschiedlich ist. Dementsprechend existieren bei der Höhe der Ausbildungsvergütungen erhebliche Unterschiede“, so Schulten.
Die Unterschiede bei den tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen zeigen sich schon im ersten Ausbildungsjahr: In 7 der 20 untersuchten Branchen liegen die Vergütungen oberhalb von 1.000 Euro pro Monat. Hierzu gehören:
Die höchste Ausbildungsvergütung unter den hier untersuchten Tarifbranchen wird aktuell im ersten Ausbildungsjahr mit 1.191 Euro (Öffentlicher Dienst: Bund und Gemeinden) beziehungsweise 1.161 Euro (Öffentlicher Dienst: Länder) für die Pflegeberufe gezahlt. Damit haben die Tarifvertragsparteien auf den akuten Fachkräftemangel in diesem Bereich reagiert. Allerdings gelten diese Ausbildungsvergütungen verbindlich nur für öffentliche Einrichtungen. In privaten Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag kann die Ausbildungsvergütung auch deutlich niedriger ausfallen. Die Versicherungsbranche landet hier auf Platz 3.

Die erheblichen Unterschiede zwischen den Branchen setzen sich auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr fort. So variieren die Ausbildungsvergütungen im zweiten Ausbildungsjahr zwischen der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 690 Euro, die im Thüringer Friseurhandwerk gezahlt wird, und 1.252 Euro für die Auszubildenden in der Pflege bei Bund und Gemeinden. In de Versicherungsbranche liegt der Wert bei 1.145 Euro.
Im dritten Ausbildungsjahr liegen die Unterschiede zwischen 620 Euro (Mindestausbildungsvergütung) und 1.495 Euro (westdeutsches Bauhauptgewerbe). Hier kommen die Versicherer auf 1.230 Euro.
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