Versicherungsvermittlerverordnung

Bundeskabinett soll am 20. Juni über Details beraten

Die Versicherungsvermittlerverordnung, kurz VersVermV, soll die Bestimmungen der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD konkret in deutsche Regeln übersetzen. Bisher mussten Vermittler noch auf die Details warten. Am 20. Juni könnte das Warten nun ein Ende haben.
© AfW
Frank Rottenbacher: Der Vorstand des Verbands AfW gibt an, dass das Bundeskabinett am 20. Juni über die neue VersVermV beraten könnte.

Seit 23. Februar ist die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD nun schon in Kraft. Wichtige Details zur Ausgestaltung fehlen dabei aber noch, etwa wie die Weiterbildungspflicht konkret aussehen soll. Der Grund: Der Gesetzgeber hat die Versicherungsvermittlerverordnung, kurz VersVermV, noch nicht entsprechend überarbeitet.

Das Warten könnte aber nun ein Ende haben. Wie Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung, gegenüber Fonds Professionell erklärt, soll das Bundeskabinett am 20. Juni über einen neuen Entwurf beraten. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf aber ebenfalls noch zustimmen. Experten rechnen daher damit, dass die VersVermV erst im Oktober in Kraft treten könnte.

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