Nachdem sie vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine rechtliche Niederlage erlitten hatte, setzt die Allianz Leben das Urteil nun offenbar um. Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet, setzt der Versicherer in Rentenversicherungen gekürzte Rentenfaktoren wieder auf den ursprünglich vereinbarten Wert hoch. Dabei beziehen sich die Verbraucherschützer auf Nachrichten, die sie von Betroffenen erhalten haben.
In seinem Urteil (Aktenzeichen: IV ZR 34/25) hatte der BGH eine Klausel in fondsgebundenen Riester-Renten der Allianz für unwirksam erklärt. Die Klausel hatte ihr das Recht eingeräumt, den ursprünglich angesetzten Rentenfaktor zu kürzen. Und zwar dann, wenn sich Lebenserwartung oder Rendite der Kapitalanlagen dauerhaft ungünstig entwickeln. Mehr zum Urteil lesen Sie hier.
Damals hatte die Allianz erklärt, das Urteil auszuwerten und „alle erforderlichen Maßnahmen“ zu ergreifen. Und das rollt jetzt offenbar an.
Auf Anfrage bestätigt der Versicherer nun: Bei allen kapitalmarktnahen Rentenversicherungen in der Ansparphase, die die angegriffene oder eine inhaltsgleiche Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen haben, hat er die gesenkten Rentenfaktoren bereits wieder erhöht. Immer auf die bei Vertragsschluss vereinbarten Werte.
Ein Sprecher teilt dazu mit: „Auf dieser Basis wird Allianz Leben die ab Rentenbeginn garantierte Rente ermitteln. Sämtliche Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer werden über die korrigierten Rentenfaktoren informiert.“
Und wenn schon die Rentenphase läuft? Auch da korrigiert der Versicherer den Rentenfaktor wieder aufs ursprüngliche Niveau. Entsprechend erhöht er die Rente. „Mit der Anhebung des Rentenfaktors ist eine Erhöhung der Garantierente verbunden. Auf dieser Basis wird dann auch die Gesamtrente ermittelt“, so der Sprecher weiter.
Über alle Korrekturen informiert die Allianz Leben die betroffenen Kunden.
Die Verbraucherschützer zeigen sich nun zufrieden. Sie wollen nun aber auch andere Versicherer darauf abklopfen, ob und wie sie solche Klauseln anwenden. Demnach müssen sie das von BGH angemahnte Äquivalenzgebot einhalten: Wenn ihnen eine Klausel erlaubt, den Rentenfaktor zu senken, muss sie sie im Gegenzug verpflichten, ihn wieder heraufzusetzen. Außerdem sollen die Klauseln transparent und verständlich sein.
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2 Kommentare
Ich wundere mich schon seit Jahren, wie diverse Institute, wie z. Bsp. die IVFP, gerade vor dem Hintergrund der Thematik der Rentenfaktoren, die Allianz immer wieder mit „Exzellent“ bewerten. Aber wie war doch gleich die Antwort des Herrn Prof. Hauer im Rahmen einer entsprechenden Auseinandersetzung zu diesem Thema? „Letztendlich können Sie aber das glauben, was Sie für richtig halten, denn wir haben ja nicht den Auftrag, die Welt zu retten!“ Ob solche Urteile für ein Umdenken sorgen?
Bin sehr gespannt wie die Zurich Deutscher Herold mit dem Allianz-Urteil umgeht. Meine Prognose: Enweder passen die den Faktor nach ihrer Urteilsanalyse ebenfalls an oder gehen zum BGH und verlieren dort auch mit ihrer substanziell identischen Klausel!