Rürup-Rente und Familienpflegezeit

Bundesrat winkt Rürup-Kompromiss durch

Bevor der Bundesrat in die Weihnachtsferien ging, hat er den neuen Vorschlägen zur Rürup-Rente und zum Pflegegesetz zugestimmt. Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Rürup-Sparer liegt jedoch deutlich unter den ursprünglich geforderten 24.000 Euro.
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Pflege von Familienangehörigen: Bundesrat beschließt neue Regeln zur Absicherung im Alter

Ab 2015 können Versicherte mit einer Rürup-Rente einen höheren Freibetrag in ihrer Steuererklärung geltend machen. Der anrechnungsfähige Betrag steigt von 20.000 auf 22.172 Euro. Der neue Höchstbetrag ist Ergebnis eines Kompromisses, für den die Gesetzgebung mehrere Anläufe benötigte.

Neu ist außerdem die Familienpflegezeit. Hiernach können Arbeitnehmer, bei denen ein Pflegefall in der Familie neu auftritt, einen zehntägigen Sonderurlaub in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber zahlt in diesem Fall eine Lohnersatzleistung. Zudem haben Angehörige von Pflegebedürftigen zukünftig die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang auf 15 Wochenstunden zu reduzieren und den fehlenden Lohn über ein zinsloses Darlehen auszugleichen.

Da die Deutsche Rentenversicherung derzeit über Rücklagen von mehr als eineinhalb Monatsausgaben verfügt, hat der Bundesrat außerdem den Beitragssatz zur Rentenversicherung von 18,9 auf 18,7 Prozent gesenkt.

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