Im März mahnte die Verbraucherzentrale Hamburg die Neue Leben Lebensversicherung ab (Pfefferminzia berichtete). Denn der Versicherer hatte Kunden, die ihre Lebens- oder Rentenversicherungen wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung rückabwickeln wollten, Ablehnungsschreiben geschickt.
Daraufhin entschuldigte sich das Unternehmen für die fehlerhaften Formulierungen in den Antwortschreiben.
Nun geht die Neue Leben noch einen Schritt weiter. Der Versicherer verpflichtet sich gegenüber der Verbraucherzentrale, bestimmte irreführende Aussagen hinsichtlich des Widerspruchrechts zu unterlassen.
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