Wenn der Hund wegen einer Zahnstein-Entfernung unter Narkose muss, denken viele Halter: „Das ist doch eine OP, die übernimmt doch bestimmte die Versicherung?“ Das ist aber ein Irrtum. Denn Tier-OP-Versicherungen springen in diesem Fall nicht ein.
Der Grund: Eine Zahnstein-Entfernung gilt als prophylaktische Maßnahme, nicht als medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff. Das bestätigen uns drei befragte Versicherer – Helvetia, Uelzener und Hanse-Merkur.
„Die Zahnstein-Entfernung ist eine Maßnahme, um Zähne gesund zu erhalten. Sie zählt im Rahmen einer Routine-Untersuchung zur Gesundheitsvorsorge“, erklärt beispielsweise die Helvetia. Sie falle daher nicht unter die Definition einer Operation im Sinne der Tier-OP-Versicherung.
Anders sieht es beim Ziehen von Zähne aus: „In den Tarifen mit Vollkostenschutz werden Zahnextraktionen im Rahmen einer OP übernommen. Für den reinen OP-Tarif gilt das jedoch nicht“. Wurzel- oder Wurzelspitzenresektionen gelten laut Definition der Helvetia beispielsweise als OPs. Andere Maßnahmen dienen laut Helvetia zum Zwecke der Zahnerhaltung und gelten daher nicht als operative Eingriffe.
Bei der Uelzener Versicherung ist das ähnlich: „Bei einer Zahnstein-Entfernung wird unsere OP-Definition nicht erfüllt“, erklärt Felix Garlipp, Prokurist und Bereichsleiter Produktmanagement. Versichert seien Eingriffe, bei denen der Arzt die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrenne. Die Zahnstein-Entfernung erfolgt laut Garlipp jedoch mithilfe eines Ultraschallgerätes. Dabei durchtrennt der Arzt nicht das Zahnfleisch.
Zieht ein Tierarzt jedoch einen Zahn, muss er das Zahnfleisch chirurgisch öffnen. „Die Zahnstein-Entfernung erstatten wir im kausalen Zusammenhang beim Ziehen eines Zahnes“, erklärt Garlipp.
Die bei Tieren am häufigsten durchgeführten Zahn-Operationen sind laut dem Experten der Uelzener: Zahnextraktionen, Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Wurzelresektionen, Frakturversorgungen des Kiefers und Kieferresektionen. „Es gilt grundsätzlich die in den Bedingungen vereinbarte OP-Definition und die Voraussetzung einer Narkose.“
Bei der Hanse-Merkur gilt: Eine Zahnstein-Entfernung gilt bei dem Versicherer – auch unter Narkose – als prophylaktische Maßnahme. Daher übernimmt der Versicherer die Kosten nicht.
Eine Ausnahme von dieser Regel: „Die Zahnstein-Entfernung wird erstattet, wenn sie begleitend zur Zahnextraktion durchgeführt wird und unter derselben Narkose vorgenommen wird.“ Der Grund: Diese Maßnahme säubere die Maulhöhle und beuge Infektionen an der Stelle der entfernten Zähne vor.
Was genau als OP gilt und was nicht und wie Versicherte dennoch die Kosten für eine Zahnstein-Entfernung erstattet bekommen können, lesen Sie auf der zweiten Seite.
Als OP im Sinne der Hanse-Merkur Tier-OP-Versicherung gelten alle chirurgischen Eingriffe, die medizinisch notwendig sind und unter Narkose oder Schmerzausschaltung durchgeführt werden. Dazu zählen insbesondere:
Wer sichergehen möchte, dass Zahnstein-Entfernung abgesichert ist, kann beispielsweise Zusatzbausteine nutzen:
Fazit: Wer glaubt, die OP-Versicherung decke automatisch alle tiermedizinischen Eingriffe unter Narkose ab, liegt falsch. Versicherer differenzieren streng zwischen akuter Behandlung und Vorsorge. Nur wenn laut Definition der Versicherer eine echte Operation vorliegt, etwa beim Ziehen eines Zahns, übernehmen sie die Kosten. Wer bei seinem Hund regelmäßig Zahnstein entfernen lässt, sollte daher prüfen, ob sich ein Krankenversicherungstarif mit Vorsorgepauschale oder ein Zahnzusatzschutz lohnen könnte.
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.